Nagelplatten wurden erstmals in der Vorkriegszeit des 2. Weltkrieges in Deutschland entwickelt. Als dieser ausbrach, ging diese Information allerdings verloren und die Technologie kam nach Amerika.

Es ist bekannt, dass im Jahre 1966 erste Versuche durch die Universität in Karlsruhe mit Nagelplatten durchgeführt wurden.

2 Jahre später wurde diese Technologie wieder in Deutschland eingeführt.

Da damals die Erteilung von Zulassungen noch durch die Länder geregelt wurde, erhielt erstmals Baden-Württemberg eine Zulassung zur Verwendung von Nagelplatten.

Es fehlte zu Anfang allerdings an Erfahrungen, weshalb sie zunächst auf Bauteilen mit einer freien Spannweite von maximal 20 Meter angewandt wurden.

Heutzutage sind Nagelplatten als Verbindungen von hochtragfähigen Bauwerken nicht mehr wegzudenken.

Bei der Fertigung der Binder werden  hohe Ansprüche gestellt. Durch Eigen- und Fremdüberwachung werden diese Ansprüche sichergestellt.

Wenn diese Ansprüche erfüllt werden, ist der Fertigungsbetrieb berechtigt, das RAL Gütezeichen zu tragen. Dieses wird bereits seit über 20 Jahren dokumentiert.

 

Nagelplatten selbst bedürfen einer Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik.

Diese regelt nicht nur die Form, sondern auch die Herstellung sowie Kennzeichnung. Auch gibt dieses die charakteristischen Festigkeiten des jeweiligen Plattentyps an.